ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Soweit einzelvertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche Leistungen, die von uns erbracht werden.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen erstrecken sich auch auf alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller, ohne dass dies nochmals gesondert vereinbart werden muss.
1.3 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zum Zwecke der Durchführung des Vertrages getroffen wurden, sind im schriftlichen Auftrag und in diesen Geschäftsbedingungen vollständig und schriftlich dokumentiert; es besteht Einigkeit, dass weitere Vereinbarungen nicht getroffen und mündliche Zusagen nicht abgegeben worden sind.
1.4 Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer vereinbart ist. An Bestellungen ist der Besteller 30 Tage gebunden.
2.2 Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Lieferung durch uns werden Aufträge, Abreden, Zusicherungen sowie alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen unsererseits verbindlich. Weicht die Bestätigung vom Auftrag bzw. von einer mündlichen Vereinbarung ab, muss sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Zugang schriftlich vom Besteller beanstandet werden; andernfalls gilt die Abweichung als genehmigt.
2.3 Weicht bei telefonischen Bestellungen Umfang oder Art der Lieferung von der Bestellung ab, so gilt die Bestellung als genehmigt, wenn der Besteller die Abweichung nicht uns gegenüber schriftlich innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt der Ware rügt.
2.4 Von uns überlassene Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abnutzung und Farbe und sind nicht verbindlich.
3. LIEFERUNG
3.1 Die Lieferung versteht sich ab Sitz unseres Unternehmens, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
3.2 Die Kosten für die Versendung der Ware trägt der Besteller. Er klären wir uns einzelvertraglich zur frachtfreien Lieferung zum Firmensitz des Bestellers bereit, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware unseren Geschäftssitz verlässt. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen alle versicherbaren Risiken versichert.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart, wählen wir Versandart und Verpackung nach bestem Ermessen.
3.4 Erklären wir uns durch Individualvereinbarung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen bereit, verlängert sich diese Lieferfrist automatisch um den Zeitraum eines von uns nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses.
3.5 Gerät der Besteller in Annahmeverzug, sind wir ab diesem Zeitpunkt berechtigt, einen Pauschalbetrag für die Einlagerung der Ware in Höhe von 1 % des Bruttopreises der Ware pro angefangene Woche, mindestens jedoch EUR 10,00 pro angefangene Woche zu verlangen; dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Besteller trägt im Falle des Annahmeverzuges die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Ware, soweit unsererseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 3.6 Der Besteller kann vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn wir uns im Verzug befinden und er uns nach Ablauf der u. U. nach
3.6 verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt und gleichzeitig die Verweigerung der Leistungsannahme nach Ablauf der Nachfrist androht. In diesem Fall erstreckt sich das Rücktrittsrecht des Bestellers auf den Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen, die von uns bis zum Ablauf der evtl. gesetzten Nachfrist noch nicht als versandbereit gemeldet waren; nur wenn die bereitgestellten Teilleistungen für den Besteller ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
3.7 Rücksendungen ausgeführter Warenlieferungen sind sind nur dann zulässig, wenn diese vorab von uns schriftlich genehmigt worden sind. Erklären wir uns einzelvertraglich zur Rücknahme ausgelieferter Ware bereit, erfolgt die von uns zugesagte Gutschrift nach Abzug etwaiger Retourenkosten, die wir dem Besteller im Einzelfall schriftlich mitteilen. Sonderanfertigungen sind generell von der Rücksendung ausgeschlossen.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
4.2 Eine eventuelle Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne dass daraus Verpflichtungen jedweder Art für uns entstehen; wir werden entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwertes der von uns gelieferten Ware zum Netto-Fakturenwert der be- oder verarbeiteten Ware unmittelbar Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer noch offenen Forderungen gegen den Besteller dient.
4.3 Der Besteller ist im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Weitergabe unseres Eigentumsvorbehaltes widerruflich zur Veräußerung von der uns gelieferten Ware und zur Einziehung der jeweiligen Kaufpreisforderung berechtigt. Diese Berechtigung entfällt, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer oder Dritten ein Abtretungsverbot vereinbart hat oder sich mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht befugt.
4.4 Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus dem Vertrag die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Abnehmern des Bestellers erforderlich sind; außerdem hat uns der Besteller auf unser Verlangen die Abtretung schriftlich zu bestätigen und / oder seinen Abnehmern bekanntzugeben.
4.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Be- oder Verarbeitung gemäß Ziffer 2. weiterverkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Ziffer 4. nur in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware.
4.6 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen gegen den Besteller um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungsrechten nach unserer Wahl verpflichtet.
4.7 Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite hat uns der Besteller umgehend anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.
5. Preise; Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich des bei Abschluss des Vertrages geltenden Umsatzsteuersatzes.
5.2 Rechnungen sind vereinbarungsgemäß zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
5.3 Sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 310 BGB ist, haben wir im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und bei Ausübung des Rücktrittsrechtes die Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen. Im Falle des Rücktritts nach Satz 1 und für den Fall, dass der Besteller unberechtigt vom Vertrag zurücktritt, ist uns der Besteller zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet; die Höhe des Anspruchs beträgt 40 % der Auftragssumme. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Pauschale nach Satz 2. Gleichzeitig behalten wir uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.
5.4 Der Besteller kann nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.6 Wir sind zur Entgegennahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet; die Annahme von Wechseln oder Schecks beinhaltet in keinem Fall eine Stundung unserer Forderung. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers; Schecks und Wechsel werden nur unter Vorbehalt der Einlösung und erfüllungshalber angenommen.
5.7 Die Abtretung etwaiger Forderungen gegen die Lichtagentur Würzburg GmbH ist ausgeschlossen.
5.8 Als Mahngebühren werden folgende Sätze vereinbart: – die erste Mahnung ist kostenfrei. – für die zweite Mahnung und jede weitere Mahnung werden jeweils EUR 5,00 Mahnkosten vereinbart.
6. Mängelrügen, Gewährleistung
6.1 Warenlieferungen müssen vom Besteller im Rahmen der Wareneingangsprüfung im Beisein des Frachtführers hinsichtlich der Anzahl der Packstücke, der Richtigkeit des Empfängers und hinsichtlich erkennbarer Schäden an der Verpackung geprüft werden; wird dabei ein Fehler des Frachtführers festgestellt, ist dieser vom Besteller sofort zu rügen und auf dem Frachtbrief zu vermerken. Sonstige Rügen betreffend Falschlieferung, unvollständiger Lieferung oder Mängel der Ware müssen vom Besteller spätestens eine Woche nach Übernahme der Ware schriftlich und spezifiziert erhoben werden, sofern es sich nicht um verborgene Mängel handelt.
6.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten oder sonst ungenügenden Rüge. Die Anerkennung der Mängelansprüche setzt voraus, dass uns Gelegenheit zur Nachprüfung der unveränderten Ware gegeben wird.
6.3 Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung steht dem Besteller erst dann zu, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal erfolglos war.
6.4 Sofern der Besteller Unternehmer im Sinne des § 310 BGB ist, haften wir nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass der von uns gelieferten Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt und diese Zusicherung gerade vor einem Mangelfolgeschaden der konkret aufgetretenen Art schützen sollte oder uns bzw. einem unserer Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
6.5. Besondere Garantieerklärungen der Hersteller der verkauften Sachen werden von uns in vollem Umfange weitergegeben. Durch sie wird eine eigene Verbindlichkeit unsererseits nicht begründet.
6.6 Sofern der Besteller kein Verbraucher im Sinne von § 474 ff BGB ist, wird die für den Besteller maßgebliche Verjährungsfrist bei Ansprüchen wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Waren in Abweichung von § 438 Abs. I Ziffer 3 BGB auf 1 Jahr verkürzt; ist der Besteller Verbraucher im Sinne von § 474 ff BGB, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
7. Sonstige Schadenersatzansprüche
7.1 Für die Verletzung von Pflichten, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes sind, haften wir gegenüber dem Besteller; im Übrigen haften wir dem Grunde nach für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der für uns handelnden Personen verursacht werden. Soweit wir gemäß den Regelungen in Satz 1 dem Grunde nach haften, ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen voraussehbaren Schaden begrenzt.
7.2 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1. erstreckt sich vereinbarungsgemäß auf unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und auf alle von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses eingeschalteten sonstigen Personen.
7.3 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir; gleiches gilt für etwaige Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz oder in dem Fall, dass wir einzelvertraglich eine Garantieverpflichtung übernommen haben.
8. Datenschutz
Wir speichern und nutzen personenbezogene Daten des Bestellers zur Abwicklung und Erfüllung der abgeschlossenen Verträge. Die Daten werden außerdem zur weiteren Pflege der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller verwendet, sofern dieser dem nicht gemäß § 28 IV BDSG schriftlich widerspricht.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.
9.2 Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser allgemeiner Gerichtsstand; dies gilt auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselprozesse. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.